diff --git a/document.tex b/document.tex index ad06249..90d6cf6 100644 --- a/document.tex +++ b/document.tex @@ -74,9 +74,7 @@ Betrag: \betrag{} \euro{}\\ Betrag in worten: \betraginworten{}\\ Zeitraum: \startdatum{} - \findatum{}\\ -Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt -Hamburg Nord, StNr. 17/401/11473 mit Bescheid vom 13.01.2021 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach -unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke): Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur +Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Hamburg Nord, StNr. 17/401/11473 mit Bescheid vom 13.01.2021 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke): Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur und Umweltschutz, Kunst und Kultur. %\csvautotabular{payments.csv} @@ -90,17 +88,17 @@ und Umweltschutz, Kunst und Kultur. % {\csvcoli & \csvcolii} -Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) -Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur und Umweltschutz, Kunst und Kultur -verwendet wird. -Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind: -Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des -Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist. +Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur und Umweltschutz, Kunst und Kultur verwendet wird. Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:\\ +Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist. \closing{Mit freundlichen Grüßen} - +Hinweis: +Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene +Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). +Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen +nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO). \end{letter} \end{document}