Anpassungen bezüglich Namensänderung, Förderbereiche und Korrekturen.

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Sebastian Wendel 2020-10-21 23:13:22 +02:00
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@ -1,29 +1,36 @@
# Zentrallabor Vereinssatzung
# Vereinssatzung Curious Community Labs e.V.
## Requirements
### Debian or Ubuntu
```bash
sudo apt install -y pandoc texlive-latex-extra
```
### Arch
```bash
sudo pacman -S pandoc texlive-core
yay pdflatex
```
## Build
### PDF
```bash
pandoc zentrallabor-vereinssatzung.md -V geometry:a4paper -o ~/Desktop/zentrallabor-vereinssatzung.pdf
pandoc curious-vereinssatzung.md -V geometry:a4paper -o ~/Desktop/curious-vereinssatzung.pdf
```
### HTML
```bash
pandoc zentrallabor-vereinssatzung.md -o ~/Desktop/zentrallabor-vereinssatzung.html
pandoc curious-vereinssatzung.md -o ~/Desktop/curious-vereinssatzung.html
```
### Writer
```bash
pandoc zentrallabor-vereinssatzung.md -o ~/Desktop/zentrallabor-vereinssatzung.odt
pandoc curious-vereinssatzung.md -o ~/Desktop/curious-vereinssatzung.odt
```
## Fragen
@ -31,10 +38,10 @@ pandoc zentrallabor-vereinssatzung.md -o ~/Desktop/zentrallabor-vereinssatzung.o
### offenen
* Gründung weiterer Gesellschaften
* Nutzung und Grenzen von Geldern für Projekte
### geklärt
* Nutzung und Grenzen von Geldern für Projekte
* SEPA Lastschriftmandat > Beitragsordnung
## Beispielsatzungen

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@ -1,4 +1,4 @@
# Vereinssatzung des Zentrallabor e.V.
# Vereinssatzung des Curious Community Labs e.V.
## Präambel
@ -6,7 +6,7 @@ Die Auswirkungen der Klimakrise auf unsere Ökosysteme ist die zentrale Herausfo
Technologie trägt wesentlich dazu bei, Informationen und Wissen über Vorgänge in der Natur zu generieren. Die Werkzeuge zur Erforschung ökologischer Zusammenhänge werden immer genauer und spezialisierter und liefern dadurch immer hochwertigere Daten. Gleichzeitig werden Forschungsinstrumente dadurch jedoch auch kostspieliger, komplizierter in der Bedienung und somit für die Mehrzahl der Menschen unzugänglich. Die Gruppe an Beteiligten, die an nachhaltigen Lösungen im Umgang mit der Klimakrise arbeitet, wird somit immer kleiner obwohl das Interesse gerade unter den jüngeren Generationen steigt.
Einerseits ist der Zugang zu High-Tech-unterstützer Forschung exklusiv, andererseits birgt die Digitalisierung das Potenzial, dass sich jeder und jede das Know-How aneignen kann um selbst aktiv zu werden. Oftmals sind dafür nur wenige Mittel notwendig. Die Bewegung, die sich für den freien Zugang zu Wissen (Open-Source), offen zugängliche Daten (Open-Data) und Produktionsmittel (Open-Hardware) einsetzt, gestalten offene Werkstätten wie Hackerspaces, Makerspaces und FabLabs. Orte die in vielen Großstädten weltweit wichtige Zentren disziplin- und generationenübergreifenden Lernens sind.
Einerseits ist der Zugang zu High-Tech-unterstützter Forschung exklusiv, andererseits birgt die Digitalisierung das Potenzial, dass sich jeder und jede das Know-How aneignen kann um selbst aktiv zu werden. Oftmals sind dafür nur wenige Mittel notwendig. Die Bewegungen, die sich für den freien Zugang zu Wissen (Open-Source), offen zugänglichen Daten (Open-Data) und Produktionsmitteln (Open-Hardware) einsetzt, gestalten offene Werkstätten wie Hackerspaces, Makerspaces und FabLabs. Orte die in vielen Großstädten weltweit wichtige Zentren disziplin- und generationenübergresifenden Lernens sind.
Das Ziel des Vereins ist Begeisterung, Neugierde und Engagement für Biologie, Umwelt und Technik zu wecken und zu fördern. Mit dem Anspruch die Natur zu achten, wollen wir zum Erhalt ökologischer Systeme und Biodiversität beitragen.
@ -20,41 +20,44 @@ Der Verein richtet sich gegen jede Form von sozialer, rassistischer, politischer
## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "Zentrallabor" und kann mit "ZLAB" abgekürzt werden.
1. Der Verein führt den Namen "Curious Community Labs".
2. Sitz des Vereins ist Hamburg.
3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V.".
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
## § 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist:
* die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
1. Zweck des Vereins ist
* die Förderung der Bildung;
* die Förderung des Natur- und Umweltschutzes;
* die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
* die Förderung von Kunst und Kultur.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
* den Aufbau, Betrieb, die Pflege und Erweiterung von Arbeits-, Labor- und Seminarräumen, Werkstätten und Gartenanlagen für die gemeinsame Projektarbeit;
* die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten über Workshops, gemeinschaftliches Arbeiten, Online-Beiträge oder E-Learning-Angebot;
* den Aufbau, Betrieb von Arbeits-, Labor- und Seminarräumen, Werkstätten und Gartenanlagen für die gemeinsame Projektarbeit im Sinne des Vereinszwecks; **ANDREE FRAGEN**
### Bildung
* Entwicklung eigener Lehrinhalte
* die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten über Workshops, gemeinschaftliches Arbeiten, Online-Beiträge oder E-Learning-Angebote;
* die Durchführung von Veranstaltungen wie Vorträgen, Seminaren, Tagungen und Exkursionen;
* Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft, Bildungsträgern, der Wissenschaft und Forschung, sowie der Wirtschaft;
* die Förderung, Vermittlung, Entwicklung oder Umsetzung von Projekten, sowie der Aufklärung in den Bereichen:
* der urbanen oder ökologischen Land- und Forstwirtschaft,
* der umweltschonenden Energieversorgung,
* der biobasierten Materialien,
* der nachhaltige Einsatz von Ressourcen oder Technologien,
* der Citizen-Science,
* der Lebenswissenschaft,
* zur Verbesserung der Luft-, Wasser-, Bodenqualität,
* zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes,
* zur Stärkung der Biodiversität,
* die Schaffung intellektuellen Mehrwerts, z.B. durch öffentliche Dokumentation, Analyse oder Optimierung von Ideen, Methoden, Strategien, Arbeitstechniken oder gesamter Projekte;
* die Entwicklung, Betrieb oder Verbreitung von Open-Source-Software, Open-Hardware oder Open-Data;
* die Einbindung künstlerischer Arbeiten in das Vereinsleben insbesondere durch:
* Ausstellung und Präsentation künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen oder dem umliegenden Areal,
* Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume oder dem umliegenden Areal,
* Bereitstellung von Arbeitsräumen/-materialien oder Wissensvermittlung für Künstler.
* Zusammenarbeit mit Bildungsträgern
### Natur- und Umweltschutzes;
*über technik Bezug zu Umweltthemen aufbauen*
### Wissenschaft und Forschung;
* die Planung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen
* die Entwicklung und Durchführung von Forschungsprojekten, auch in Zusammenarbeit mit Institutionen aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
### Kunst und Kultur
* die Einbindung künstlerischer Arbeiten in das Vereinsleben, insbesondere durch:
* Ausstellung und Präsentation künstlerischer Arbeiten
* Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume
* der Verein kann Mittel beschaffen für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sich an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder deren Mitglied werden oder gemeinnützige Stiftungen errichten. Der Verein kann zur Verfolgung seiner satzungsgemäßen Zwecke Unternehmen gründen oder sich an Unternehmen beteiligen. Eine hierin etwa bestehende wirtschaftliche Betätigung des Vereins ist ausnahmslos den ideellen Zwecken des Vereins untergeordnet.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann Spendengelder einnehmen und ausgeben. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden. Dem Vereinsvermögen wachsen solche Spenden und andere Zuwendungen Dritter unmittelbar zu, die ausdrücklich dazu bestimmt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten aufgrund ihrer Mitgliedschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann Spendengelder einnehmen und ausgeben. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden.
Dem Vereinsvermögen wachsen solche Spenden und andere Zuwendungen Dritter unmittelbar zu, die ausdrücklich dazu bestimmt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
## § 3 Mitgliedschaft
@ -64,7 +67,7 @@ Der Verein richtet sich gegen jede Form von sozialer, rassistischer, politischer
* Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
2. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden.
3. Bei Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.
4. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und der Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
4. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die endgültige Entscheidung über eine Ablehnung ist der/dem Bewerber*in schriftlich,inklusive Begründung, zur Kenntnis zu bringen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und der Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
5. Die Mitgliedschaft dauert mindestens 3 Monate. Sie verlängert sich jeweils um ein Quartal eines Jahres.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Streichung.
7. Die Austrittserklärung muss in Textform mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Quartalsende gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Beitragspflicht für das laufende Quartal bleibt hiervon unberührt.
@ -123,8 +126,7 @@ Beschlüsse sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussf
## § 9 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, maximal fünf Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind
gemeinsam vertretungsberechtigt.
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, maximal fünf Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
2. Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.
3. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
4. Scheidet ein Vorstand vorzeitig aus, kann der verbleibende Vorstand einen Ersatzvorstand für die verbleibende Amtszeit bestimmen.