From c640b2f0c9fa4de251271592c2733d062fbeac06 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Sebastian Wendel Date: Wed, 8 Jul 2020 19:21:44 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Erweiterunger=20einer=20mehr=20konkreten=20Besc?= =?UTF-8?q?hreibung=20f=C3=BCr=20Natur=20und=20Umweltschutz?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- zentrallabor-vereinssatzung.md | 53 +++++++++++++++++++--------------- 1 file changed, 29 insertions(+), 24 deletions(-) diff --git a/zentrallabor-vereinssatzung.md b/zentrallabor-vereinssatzung.md index c289d76..5e7a160 100644 --- a/zentrallabor-vereinssatzung.md +++ b/zentrallabor-vereinssatzung.md @@ -12,7 +12,7 @@ Das Ziel des Vereins ist Begeisterung, Neugierde und Engagement für Biologie, U Im Mittelpunkt steht die effiziente und verantwortungsvolle Nutzung biologischer Ressourcen unter Zuhilfenahme von zukunftsweisender Technologie. Darüber hinaus tragen wir zur Bildung für nachhaltige Entwicklung und zum gesellschaftlichen Diskurs rund um Technologien und Umwelt bei, indem wir bestehende Lösungen und Versprechen, sowie deren gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen hinterfragen. -Um unsere Ziele zu erreichen bauen wir offene Laboratorien und Testfelder für Projekte im Bereich der Umwelt-, Bio-, Öko- und Good-Tech(?) auf, die freies Experimentieren für jede und jeden ermöglichen. Sie schaffen einen niedrigschwelligen Zugang zu Wissenschaft und Forschung und tragen wesentlich zur Open-Data Initiative bei. Zur Entwicklung eigener Ideen fördern wir unsere Mitglieder und Interessierte mit Wissen, Workshops und freien Technologien aus Open-Source, Open-Hardware und Open-Data. +Um unsere Ziele zu erreichen bauen wir offene Laboratorien und Testfelder für Projekte im Bereich der Umwelt-, Bio-, Öko- und Good-Tech auf, die freies Experimentieren für jede und jeden ermöglichen. Sie schaffen einen niedrigschwelligen Zugang zu Wissenschaft und Forschung und tragen wesentlich zur Open-Data Initiative bei. Zur Entwicklung eigener Ideen fördern wir unsere Mitglieder und Interessierte mit Wissen, Workshops und freien Technologien aus Open-Source, Open-Hardware und Open-Data. Der Verein ermöglicht den Mitgliedern individuelle Selbstwirksamkeits- und Empowerment-Erfahrungen. Durch gemeinsame Lernerfahrungen wird der Geist der "Do it Yourself" und "Do it Together" Selbermachkulturen gestärkt und neue Kulturtechniken für die Gesellschaft von morgen entwickelt. Wir fördern Wissensaustausch und Diskussion und erhöhen so die gesellschaftliche Beteiligung im Umgang mit der Klimakrise. Unabhängig, transparent und gemeinwohlorientiert erarbeiten wir innovative Lösungen für reale Probleme und betreiben aktiv nachhaltigen Naturschutz. @@ -25,31 +25,36 @@ Der Verein richtet sich gegen jede Form von sozialer, rassistischer, politischer 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V.". 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. - ## § 2 Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist: - * die Förderung der Bildung - * die Förderung von Wissenschaft und Forschung - * die Förderung von Kunst und Kultur + * die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; + * die Förderung von Wissenschaft und Forschung; + * die Förderung des Natur- und Umweltschutzes; + * die Förderung von Kunst und Kultur. + 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - * Die Entwicklung, Betrieb oder Verbreitung von Open-Source-Software, Open-Hardware, Open-Data im Sinne des Vereinszwecks - * Die Schaffung intellektuellen Mehrwerts, z.B. durch öffentliche Dokumentation von Projekten und Arbeitstechniken - * Die Durchführung von Veranstaltungen wie Vorträgen, Seminaren, Tagungen und Exkursionen - * Die Vermittlung von Fähigkeiten über Workshops und durch gemeinschaftliches Arbeiten - * Die Moderation von Prozessen, um das gesellschaftliche Engagement und die Zusammenarbeit verschiedener Akteursgruppen im Sinne des Vereinszwecks zu unterstützen - * der Aufbau, Betrieb, Bereitstellung und Erweiterung von Arbeits- und Seminarräumen, Werkstätten und Labors für Projektarbeit - * Die Beschaffung, Aufbereitung und Archivierung sowie Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in allgemeinverständlicher Form - * Die Entwicklung eigener Forschungsschwerpunkte zu aktuellen und absehbaren Problemen - * Die Durchführung, Unterstützung und Vermittlung von wissenschaftlichen, fachübergreifenden Forschungsaufgaben oder gemeinschaftlicher Projektarbeiten - * (Die) Alltagsnahe Bildungsangebote und Beantwortung wissenschaftlicher Fragen interessierter Gruppen oder Personen - * Erfahrungsaustausch durch Kooperation mit Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Bürgerschaft - * Die Einbindung künstlerischer Arbeiten in das Vereinsleben insbesondere durch - * Ausstellung und Präsentation künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen, - * Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume, - * Bereitstellung von Arbeitsräumen/-materialien oder Wissensvermittlung für Künstler - * Zuwendung von Mitteln an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung im Sinne des Vereinszwecks oder die dem Zweck ähnlich sind - * Wahrnehmung der Geschäftsführung für andere steuerbegünstigte Körperschaften, soweit dies im Sinne des Vereinszwecks geschieht oder diesen sinnvoll ergänzen + + * den Aufbau, Betrieb, die Pflege und Erweiterung von Arbeits-, Labor- und Seminarräumen, Werkstätten und Gartenanlagen für die gemeinsame Projektarbeit + * die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten über Workshops, gemeinschaftliches Arbeiten, Online-Beiträge oder e-Learning angebote; + * die Durchführung von Veranstaltungen wie Vorträgen, Seminaren, Tagungen und Exkursionen; + * Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft, Bildungstregern, der Wissenschaft und Forschung, sowie der Wirtschaft; + * die Förderung, Vermittlung, Entwicklung oder Umsetzung von Projekten und sowie der Aufklärung in den Bereichen: + * der urbanen oder ökologischen Land- und Forstwirtschaft, + * der umweltschonenden Energieversorgung, + * der biobasierten Materialien, + * der nachhaltige Einsatz von Ressourcen oder Technologien, + * zur Verbesserung der Luft-, Wasser-, Bodenqualität, + * zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, + * zur stärkung der Biodiversität, + * die Schaffung intellektuellen Mehrwerts, z.B. durch öffentliche und verständliche Dokumentation, Analyse und Optimierung von Ideen, Methoden, Strategien, Arbeitstechniken oder gemamter Projekte; + * die Entwicklung, Betrieb oder Verbreitung von Open-Source-Software, Open-Hardware oder Open-Data; + * die Einbindung künstlerischer Arbeiten in das Vereinsleben insbesondere durch: + * Ausstellung und Präsentation künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen oder dem umliegenden Areal, + * Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume oder dem umliegenden Areal, + * Bereitstellung von Arbeitsräumen/-materialien oder Wissensvermittlung für Künstler. + * der Verein kann Mittel beschaffen für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sich an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder deren Mitglied werden oder gemeinnützige Stiftungen errichten. Der Verein kann zur Verfolgung seiner satzungsgemäßen Zwecke Unternehmen gründen oder sich an Unternehmen beteiligen. Eine hierin etwa bestehende wirtschaftliche Betätigung des Vereins ist ausnahmslos den ideellen Zwecken des Vereins untergeordnet. + 3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann Spendengelder einnehmen und ausgeben. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden. Dem Vereinsvermögen wachsen solche Spenden und andere Zuwendungen Dritter unmittelbar zu, die ausdrücklich dazu bestimmt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten aufgrund ihrer Mitgliedschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. ## § 3 Mitgliedschaft @@ -104,7 +109,7 @@ Die Organe des Vereins sind: * die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen, * die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, * die Ernennung von Ehrenmitgliedern, - * Die Auflösung des Vereins. + * die Auflösung des Vereins. 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. 3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens zwei Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. @@ -134,6 +139,6 @@ gemeinsam vertretungsberechtigt. ## § 10 Auflösung -1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Zwecke die Förderung der Wissenschaft und Forschung oder . +1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Zwecke die Förderung der Wissenschaft und Forschung oder des Naturschutzes. 2. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 8 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Zu dieser Mitgliederversammlung muss mit ausdrücklicher Mitteilung des Auflösungsantrags als Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher eingeladen worden sein. Die Mitglieder beschließen auf der letzten Mitgliederversammlung darüber, welche juristische Person des öffentlichen Rechtes oder welche andere steuerbegünstigte Körperschaft das Restvermögen erhält. Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach der letzten Mitgliederversammlung und erst nach der Einwilligung des Finanzamtes nach § 10.3 übertragen werden. 3. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst vier Wochen nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.