adds Hinweis to reciept

This commit is contained in:
Basti 2024-03-19 13:36:50 +01:00
parent 0316b321cf
commit 7c64db8923

View file

@ -74,9 +74,7 @@ Betrag: \betrag{} \euro{}\\
Betrag in worten: \betraginworten{}\\
Zeitraum: \startdatum{} - \findatum{}\\
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt
Hamburg Nord, StNr. 17/401/11473 mit Bescheid vom 13.01.2021 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach
unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke): Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Hamburg Nord, StNr. 17/401/11473 mit Bescheid vom 13.01.2021 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke): Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur
und Umweltschutz, Kunst und Kultur.
%\csvautotabular{payments.csv}
@ -90,17 +88,17 @@ und Umweltschutz, Kunst und Kultur.
% {\csvcoli & \csvcolii}
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur und Umweltschutz, Kunst und Kultur
verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des
Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur und Umweltschutz, Kunst und Kultur verwendet wird. Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:\\
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.
\closing{Mit freundlichen Grüßen}
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene
Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).
\end{letter}
\end{document}