spendenquittungen/document.tex
2024-03-19 13:36:50 +01:00

128 lines
4.3 KiB
TeX

\documentclass[fontsize=12pt]{scrlttr2}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage{%
ngerman,
ae,
times, %% hier kann man die Schriftart einstellen
graphicx,
url}
\usepackage{eurosym}
\usepackage{pdfpages}
\usepackage{nopageno}
\usepackage{array}
\usepackage{makecell}
\usepackage{csvsimple}
% Hier die Optionen fuer scrlttr2 eintragen.
% S.a. scrguide.pdf ab Seite 150
\KOMAoptions{paper=a4,fromalign=center,fromrule=aftername,
backaddress=true,parskip=half,enlargefirstpage=true}
% Falls man das alte scrlettr vemisst, oder die Option
% "enlargefirstpage=true" aus den KOMAoptions
% benutzen will, muss man den folgenden Eintrag
% auskommentieren (einfach das %-Zeichen löschen).
%\LoadLetterOption{KOMAold}
% hier Name und darunter Anschrift einsetzen:
\setkomavar{fromname}{CCL}
\setkomavar{fromaddress}{Oberhafen\\
Hamburg}
% hier die Signatur einsetzen:
\setkomavar{signature}{Paul Jost}
% hier betreff einsetzen
\setkomavar{subject}{Spendenquittung}
% hier kommt dein Ort hin:
\setkomavar{place}{Hamburg}
% die Signatur ist linksbuendig
\let\raggedsignature=\raggedright
% Manche finden, dass scrlttr2 so eine riesige Fußzeile hat
% einfach die nächste Zeile auskommentieren, dann wird sie kleiner:
% \setlength{\footskip}{-6pt}
% pdflatex \"\\newcommand{\\vorname}{#{vorname}}
% \\newcommand{\\nachname}{#{name}}
% \\newcommand{\\strasse}{#{strasse + " " + hausnummer.to_s}}
% \\newcommand{\\plz}{#{plz}}
% \\newcommand{\\ort}{#{ort}}
% \\newcommand{\\betrag}{#{betrag}}
% \\newcommand{\\betraginworten}{#{betrag_in_worten}}
% \\newcommand{\\startdatum}{#{start_datum}}
% \\newcommand{\\findatum}{#{end_datum}}
% \\newcommand{\\mitgliedsnummer}
\begin{document}
% die Anschrift des Empfaengers
\begin{letter}{\vorname{} \nachname{} \\
\strasse{}\\
\plz{} \ort{}}
\opening{Sehr geehrte Damen und Herren,}
hiermit bestätigen wir die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Mitgliedsnummer: \mitgliedsnummer{}\\
Betrag: \betrag{} \euro{}\\
Betrag in worten: \betraginworten{}\\
Zeitraum: \startdatum{} - \findatum{}\\
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Hamburg Nord, StNr. 17/401/11473 mit Bescheid vom 13.01.2021 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke): Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur
und Umweltschutz, Kunst und Kultur.
%\csvautotabular{payments.csv}
\csvreader[
tabular=|l|l|l|l|,
table head=\hline \thead{ Datum der Zuwendung} & \thead{Art der Zuwendung \\ (Geldzuwendung/Mitgliedsbeitrag)} & \thead{Verzicht auf die Erstattung\\ von Aufwendungen (ja/nein)} & Betrag\\\hline,
late after line=\\\hline,
]{payments.csv}{datum=\datum,betrag=\betrag,type=\type,verzicht=\verzicht}%
{\datum & \type & \verzicht &\betrag \euro{}}%
% {\csvcoli & \csvcolii}
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) Bildung, Wissenschaft und Forschung, Natur und Umweltschutz, Kunst und Kultur verwendet wird. Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:\\
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.
\closing{Mit freundlichen Grüßen}
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene
Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).
\end{letter}
\end{document}