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2022-12-19 02:25:34 +01:00

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Raw Blame History

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html https://de.wikipedia.org/wiki/Lieferkettengesetz

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette abgestuft:

eigener Geschäftsbereich, unmittelbarer Zulieferer, mittelbarer Zulieferer. Und nach:

Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung, der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung, der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen in der Lieferkette abgestuft.

Unternehmen müssen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch beim unmittelbaren Zulieferer folgende Maßnahmen umsetzen:

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden. Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen. Risikomanagement (inklusive Präventions- und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte Beschwerdemechanismus einrichten. Transparent öffentlich Bericht erstatten. Im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen im Fall einer Verletzung im Inland unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen.

Beim unmittelbaren Zulieferer muss das Unternehmen einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung erstellen, wenn es die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann.

Bei mittelbaren Zulieferern:

Hier gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen und nur wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt.

In dem Fall hat das Unternehmen unverzüglich:

Eine Risikoanalyse durchzuführen. Ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umsetzen. Angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher zu verankern. Die Umsetzung von Brancheninitiativen ist hierbei eine Möglichkeit.

Das Gesetz gilt auch für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland, wenn sie insgesamt mehr als 3.000 Mitarbeitende (ab 2023) beziehungsweise 1.000 Mitarbeitende (ab 2024) in Deutschland beschäftigen. Der Geschäftsbereich deutscher Unternehmen wird erweitert: Kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland werden zum eigenen Geschäftsbereich gerechnet und gelten nicht als erster Zulieferer. Ein weiteres Umweltabkommen, das Basler Abkommen zu Abfallexporten, wurde ergänzt. Dieses dient auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Beim mittelbaren Zulieferer gelten Brancheninitiativen als angemessene Präventionsmaßnahme. Betriebsräte müssen über die Umsetzung des Gesetzes informiert werden. Klarstellung: Eine Verletzung der Pflichten aus diesem Gesetz begründet keine zivilrechtliche Haftung. Eine unabhängig von diesem Gesetz begründete zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt. Klarstellung: Wenn ein Produktionsland internationale Abkommen nicht ratifiziert hat, ist das per se kein Grund, die Geschäftsbeziehungen in dieses Land abzubrechen. Ein neuer Titel: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Components

Raspberry Pi

Criteria Description
Article
Manufacturer
Production country
Production conditions
Local availability
Transportation
Raw materials
Recycling
Waste
Risk
Alternatives
Implications

Source

Notes

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