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# Mustersatzung für einen gemeinnützigen eingetragenen Verein
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## § 1 Name und Sitz
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Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann ......... e.V.
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Er hat seinen Sitz in
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.........
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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## § 2 Vereinszweck
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Zweck des Vereins ist
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Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar / gemeinnützige / mildtätige / kirchliche / Zwecke (nicht verfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
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Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
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...............................................................................
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## § 3 Selbstlosigkeit
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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## § 4 Mitgliedschaft
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Mitglied kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.
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Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
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Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
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Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
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Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, zum Beispiel Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
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## § 5 Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
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Sie bestimmt Versammlungsleitung und Protokollführung.
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Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
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Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks, Umwandlung sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
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Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.
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Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
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Aufgaben der Mitgliederversammlung:
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Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfung
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Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
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Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
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Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichte
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Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt
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## § 6 Der Vorstand
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Der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
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Die Mitgliederversammlung kann beschließen, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.
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Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
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Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.
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Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.
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Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstand vorzeitig aus, kann der verbleibende Vorstand einen Ersatzvorstand für die verbleibende Amtszeit bestimmen.
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Vorstandsmitglieder können für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung oder eine Aufwandspauschale erhalten. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
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Der Vorstand ist berechtigt, einen Geschäftsführer mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen.
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Der Vorstand lädt schriftlich (per Post, Fax oder Email) zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
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Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
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Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
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## § 7 Kassenprüfung
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Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, diese muss nicht Mitglied des Vereins sein. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse und der Satzungsbestimmungen. Näheres kann eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Prüfungsordnung regeln.
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## § 8 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
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Vermögen des Vereins an den / die / das
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(Bezeichnung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft), der / die / das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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# Zentrallabor Präambel
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http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/Gesamtes_Handbuch.pdf?__blob=publicationFile
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## Schlagwörter
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* BioTech
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* ÖkoTech
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* Nachhaltigkeit
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* Umwelttechnologie
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* Open-Source
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* Open-Hardware
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Sinn/Motivation
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Das Zentrallabor offene
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durch den Aufbau und Betrieb von von laboratorien und testfeldern
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für freues experimentieren
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Innovative Lösungen für reale Probleme
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und setzen Nachhaltige und effiziente Nutzung von Technologie oder biologischer Ressourcen in den Mittelpunkt
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Dadurch wollen wir zu informierten gesellschaftlichen Debatten um die Technologien beitragen.
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Unsere Ziele sind eine nachhaltige, ökologische Landwirtschaft, ... sowie eine Demokratisierung von Wissenschaft.
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Wir setzen uns auf verschiedenen Ebenen aktiv für Transparenz und Verantwortung in der Wissenschaft und (Politik) sowie für
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eine gerechte Gesellschaft ein.
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Wir hinterfragen ..., .... Sicherheitsversprechen und die
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Lösungsversprechen der ... .
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sowie deren gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen
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Wir beraten Politik und Gesellschaft, unabhängig, faktenbasiert und gemeinwohlorientiert. Das Ziel: Nachhaltiges Wachstum durch Innovation.
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## Beispielhafte Vereine
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### Greenpeace
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§ 2 Zweck
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1.
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Der Verein kann zur Verfolgung seiner satzungsgemäßen Zwecke Unternehmen gründen oder sich an Unternehmen beteiligen oder Lizenzen vergeben. Eine hierin etwa bestehende wirtschaftliche Betätigung des Vereins ist ausnahmslos den ideellen Zwecken des Vereins untergeordnet.
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https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/greenpeace_e.v._satzung_17.03.2017.pdf
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https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/satzung-des-greenpeace-ev
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### CCC
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#### Präambel
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Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander.
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Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert.
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### Verbund Offener Werkstetten
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#### Präambel
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Der Verbund Offener Werkstätten unterstützt offene Werkstätten als Einrichtungen und Körperschaften, die praktisches, kulturelles und kunsthandwerkliches Tun durch die Schaffung von Werkstätten, Laboren, Lernorten und Freiräumen fördern und Menschen selbstbestimmte, selbstermächtigende Bildung ermöglichen, schöpferischen Pioniergeist und kritische Technikbegeisterung im Sinne einer Demokratisierung von Produktionswissen fördern. Mitgliedsprojekte und Ziele sind auf der Verbundeigenen Homepage einsehbar.
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http://www.offene-werkstaetten.org
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https://www.offene-werkstaetten.org/docs/VOWeV-Satzung-SEPTEMBER2012.pdf
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### Naturpfad e.V.
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Der gegenwärtig wirtschaftlich orientierte Raubbau an der Natur weltweit kann nur durch ein grundlegendes Umdenken der Menschen in den Gesellschaften der Industrienationen verhindert werden.
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Grundgedanke des Vereins ist es daher, Begeisterung, Neugierde sowie Achtung gegenüber unserer heimischen Natur und Umwelt zu wecken und zu fördern, um somit aktiven und nachhaltigen Naturschutz zu betreiben. Denn nur wer die Faszination natürlicher Zusammenhänge erlebt, sowie eine bewusste und differenzierte Wahrnehmung der Natur kennen und lieben gelernt hat, weiß was die Menschheit im Begriff ist zu verlieren und was es daher zu schützen gilt.
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Meist beruhen ökologische Fehltritte wie z.B. englischer Rasen, gestutzte Hecken, Goldfischteiche, steril angelegte Parks und Gärten, Monokulturen und Düngung nicht auf Naturfeindlichkeit, sondern auf Unwissenheit und mangelndem Naturverständnis.
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Im Rahmen des Vereins soll Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, und Senioren anhand altersgerechter Projekte, Exkursionen und Fortbildungsmöglichkeiten bewusst werden, dass der Mensch Teil der Natur ist, und dass jeder Einzelne eine sehr große Verantwortung gegenüber der Natur und letztendlich gegenüber sich selbst, der Familie, den Freunden und auch gegenüber den eigenen Nachkommen besitzt.
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Neben dem Naturverständnis des Einzelnen soll durch Natur- und Erlebnispädagogische Projekte mit Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Kulturen der Gemeinschaftssinn und der interkulturelle Austausch gefördert werden.
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Dadurch soll dem Trend zu einer „Ellenbogengesellschaft“, sowie der wachsenden Kluft zwischen den Kulturen entgegen gewirkt werden.
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Denn Natur- und Umweltschutz funktionieren nur gemeinsam und global.
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https://www.naturpfad-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=45:satzung&catid=39:satzung&Itemid=54
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### Initiative für Nachhaltigkeit
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#### Präambel
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„Nachhaltigkeit hat das Ziel, durch verantwortungsvolles Handeln in den Bereichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft für jetzige und zukünftige Generationen heute Lebensqualität zu schaffen.“
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https://initiative-fuer-nachhaltigkeit.de/satzung/
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### dechema
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https://dechema.de/%C3%9Cber+DECHEMA/Der+Verein/Satzung.html
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### Biotop
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#### Preambel
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Biotop Community Lab ist eine Vereinigung welche das Ziel verfolgt durch Bildung und transparente Forschung die Demokratisierung von Wissenschaft voranzutreiben.
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#### Satzung
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http://www.biotop-heidelberg.de/wp-content/uploads/2016/06/BiotopSatzung_v2_20161214.pdf
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### Gen-ethisches Netzwerk e.V
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#### Preambel
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Das Gen-ethische Netzwerk e.V. (GeN) verfolgt die komplexen Entwicklungen in den Bio-, Gen- und Fortpflanzungstechnologien und arbeitet diese für die interessierte Öffentlichkeit auf, sodass eine Meinungsbildung jenseits von Hype und Werbung ermöglicht wird. Dadurch wollen wir zu informierten gesellschaftlichen Debatten um die Technologien beitragen.
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Unsere Ziele sind eine nachhaltige, ökologische Landwirtschaft, ein gerechter Zugang zu Nahrungsmitteln sowie eine Demokratisierung von Wissenschaft. Wir streben eine Gesellschaft an, in der angstfreie Schwangerschaften genauso möglich sind wie das Leben mit Kindern, die nicht die genetisch eigenen sein müssen. Wir setzen uns auf verschiedenen Ebenen aktiv für Transparenz und Verantwortung in der Wissenschaft und Politik sowie für eine gerechte und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein.
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Unsere Kritik an Gentechnik in Landwirtschaft und Medizin verbindet sich mit dem Engagement gegen Rassismus, Behindertenfeindlichkeit und globale Ungleichheit. Wir hinterfragen Gesundheitsideale, polizeistaatliche Sicherheitsversprechen und die Lösungsversprechen der Agrarindustrie
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#### Satzung
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* https://www.gen-ethisches-netzwerk.de/sites/default/files/dokumente/2020-02/2019_gen-satzung.pdf
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### Alumni und Freunde der Molekularen Biotechnologie Heidelberg
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#### Präambel
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Mit dem Ziel, die wissenschaftliche und professionelle Vernetzung der Studierenden und Alumni
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der konsekutiven Studiengänge „Molekulare Biotechnologie” an der Universität Heidelberg über
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die Zeit zu bewahren und weiterzuentwickeln, wurde von Studierenden und Alumni beschlossen,
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einen gemeinnützigen Alumniverein zu gründen.
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Wir, die Erst-UnterzeichnerInnen und GründerInnen, glauben an die jahrgangs- und
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generationenübergreifende Zusammenarbeit und Förderung; wissen, dass Freund- und
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Bekanntschaften, die im Studium geschlossen wurden, stets gepflegt und erhalten werden
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müssen; schreiben daher diese Satzung, um eben jene positive Grundlage zu schaffen, auf der
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lebenslange Netzwerke gedeihen können.
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Dieser Satzungsentwurf wurde per Urabstimmung am 15. April 2015 von Studierenden und
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Alumni der Molekularen Biotechnologie abgestimmt.
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Hinweis zur Genderformulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die
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gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche
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Form steht.
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#### Satzung
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* https://mobi-alumni.de/Satzung.pdf
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@ -1,3 +0,0 @@
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Zuwendung von Mitteln an andere, ebenfalls gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken, die dem Zweck der Gesellschaft gleich oder ähnlich sind
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Wahrnehmung der Geschäftsführung für andere gemeinnützige wissenschaftlich-technische Gesellschaften, soweit diese die satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele der Gesellschaft unterstützen oder sinnvoll ergänzen
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