435 B
435 B
Zuwendung von Mitteln an andere, ebenfalls gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken, die dem Zweck der Gesellschaft gleich oder ähnlich sind
Wahrnehmung der Geschäftsführung für andere gemeinnützige wissenschaftlich-technische Gesellschaften, soweit diese die satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele der Gesellschaft unterstützen oder sinnvoll ergänzen