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Zuwendung von Mitteln an andere, ebenfalls gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken, die dem Zweck der Gesellschaft gleich oder ähnlich sind
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Wahrnehmung der Geschäftsführung für andere gemeinnützige wissenschaftlich-technische Gesellschaften, soweit diese die satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele der Gesellschaft unterstützen oder sinnvoll ergänzen |